Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AggregatX FlexKapGes in Gründung — Stand: April 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten ausschließlich für B2B-Rechtsgeschäfte — die Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen, einschließlich Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen.

1.2 Die jeweils aktuelle Fassung ist abrufbar unter aggregatx.com/agb.html.

1.3 Geschäftsbedingungen des Käufers bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

1.4 Alle Marken- und Urheberrechte bleiben vorbehalten. Die eingesetzten Technologien — insbesondere Keramikpulver und Fertigungsverfahren — sind firmeneigene, proprietäre Entwicklungen; Know-how und Betriebsgeheimnisse sind durch geeignete Schutzmaßnahmen abgesichert.

2. Angebot

2.1 Angebote gelten als freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.2 Angebotsunterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Vertragsschluss

3.1 Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung.

3.2 Mündliche Äußerungen außerhalb des Vertrags begründen keine Gewährleistungsansprüche.

3.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferfrist beginnt ab dem spätesten der folgenden Zeitpunkte: (a) Auftragsbestätigung; (b) Erfüllung aller vom Käufer zu erbringenden Pflichten; (c) Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

4.2 Teil- und Vorlieferungen sind zulässig.

4.3 Bei höherer Gewalt, behördlichen Eingriffen, Rohstoffmangel oder Ausfall von Zulieferern verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

5. Gefahrübergang

5.1 Die Lieferung erfolgt EXW gemäß INCOTERMS® 2020, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

5.2 Bei Leistungen geht die Gefahr mit der Erbringung auf den Käufer über.

6. Zahlung

6.1 Ohne abweichende Vereinbarung: 1/3 bei Auftragsbestätigung, Rest bei Lieferung.

6.2 Zahlungen erfolgen ohne Abzug, frei Zahlstelle des Verkäufers.

6.3 Eine Aufrechnung wegen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

6.4 Bei Zahlungsverzug: Leistungsaufschub, Fälligstellung offener Forderungen, Verrechnung gesetzlicher Verzugszinsen.

6.5 Eigentumsvorbehalt an gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung.

7. Gewährleistung

7.1 Wir gewährleisten die Behebung solcher Mängel, die bei Übergabe bestehen und nachweislich auf Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern beruhen.

7.2 Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang.

7.3 Ausgeschlossen sind Mängel aus: nicht vom Verkäufer bewirkter Montage, Nichtbeachtung der Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung, natürlichem Verschleiß oder eigenmächtigen Änderungen.

8. Gewerbliche Schutzrechte & Know-how

8.1 Bei Fertigung nach Käuferspezifikationen hält der Käufer den Verkäufer von Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen schad- und klaglos.

8.2 Alle dem Käufer überlassenen Unterlagen und die zugrundeliegenden Technologien bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers. Weitergabe oder Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.

9. Haftung

9.1 Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Gesamthaftung ist begrenzt auf den Nettoauftragswert, höchstens jedoch auf EUR 50.000,– — maßgeblich ist der niedrigere Wert.

9.2 Ausgeschlossen sind: Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie reine Vermögensschäden.

10. Exportbestimmungen

Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung aller nationalen und internationalen (Re-)Exportbestimmungen, insbesondere jener der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten. Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine Embargos oder Sanktionen entgegenstehen.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO. Details siehe Datenschutzerklärung.

12. Compliance & Antikorruption

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden Antikorruptions­gesetze, insbesondere der Bestimmungen des österreichischen Strafgesetzbuchs.

13. Allgemeines

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine wirtschaftlich gleichwertige, wirksame Regelung. Die deutsche Sprachfassung ist authentisch.

14. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Lilienfeld bzw. St. Pölten, Österreich. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).